Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hostbeef.com, im Folgenden "Hostbeef.com" oder "Provider" gennant:

    1. Der Vertrag kommt mit der Auslieferung der Zugangsdaten an den Kunden oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande.
    2. Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Zugangsdaten durch entsprechende Mitteilung an Hostbeef.com, Schwärzdorf 43, 96268 Mitwitz, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Hostbeef.com nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
    3. Der Provider ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen das Interesse des Providers verstößt oder die Ausführung für den Provider aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die bereits erfolgte Annahme solcher Aufträge durch den Provider schließt das Recht zur Ablehnung der Ausführung nach sachgerechter Prüfung nicht aus. Der Provider kann die Ausführung insbesondere dann ablehnen, wenn der Auftraggeber bereits mit fälligen Zahlungen im Verzug ist. Bei berechtigter Ablehnung behält der Provider den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Kosten.
  2. §1 Geltung, Änderung der Bedingungen

    1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Hostbeef.com diese schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
    2. Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Hostbeef.com weist seine Kunden schriftlich bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
  3. §2 Leistungspflichten des Providers

    1. Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 97,0% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.). In diesen und ähnlichen Fällen ist der Provider von seiner Leistungspflicht befreit und es erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Höhere Gewalt sind insbesondere alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Eintreten von keiner Partei zu vertreten ist. Dazu zählen rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Provider autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.
    2. Ist der Leistungsausfall durch den Provider oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden und hat für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert, erfolgt eine anteilige Rückvergütung des entsprechen gezahlten Entgelts. Diese kann auch durch Verrechnung mit der nächsten vertraglich geschuldeten Zahlung des Kunden bewirkt werden.
    3. Kostenlose Leistungen, sowie über den vertraglichen Inhalt hinaus gewährte freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, können jederzeit ohne Begründung und Vorankündigung eingeschränkt oder eingestellt werden. Diesbezüglich bestehen keine Ansprüche des Kunden.
    4. Geleistet wird der Support werktags und an Feiertagen via E-Mail, über das Hostbeef eigene Forum und über das Ticket-System innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
    5. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
  4. §3 Richtlinien bei der Nutzung der vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen

    1. Der Kunde darf über alle ihm durch den Provider zur Verfügung gestellten Leistungen, sowie dort eingeblendete Banner, nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Desweiteren ist es dem Kunden untersagt Softwaredownloads oder im Allgemeinen Downloads im großen Stil (Filesharing-Dienste), sowie im Allgemeinen einen Upload-Service, über die vom Provider erbrachten Leistungen anzubieten. Diese Bestimmungen verfallen nach einer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Provider. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100,00 (in Worten: einhundert Euro) zu bezahlen. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  5. §4 Pflichten des Kunden

    Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der unter §4 genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Desweiteren ist bei Verstößen gegen die unter Abs. 8 aufgezählten Punkte zusätzlich zu den Schadensersatzansprüchen eine Vertragsstrafe von € 3.000,00 (in Worten: dreitausend Euro) durch den Kunden zu erbringen.

    1. Der Kunde muss von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen. Wenn der Kunde nicht selbstständig Backups erstellt oder die Backups auf einer von Hostbeef.com zur Verfügung gestellen, ausschließlich für solche Zwecke vorgesehenen Speichermöglichkeit gespeichert hat, so hat er keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines Backups seitens des Providers, außer es wird ausführlich in den Details der gebuchten Dienstleistung darauf hingewiesen.
    2. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm übersandten Kontaktdaten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Provider unverzüglich über anfallende Änderungen dieser Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen 15 Tagen die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Kontaktdaten aller Art (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden, etc.) und den Namen der für die erbrachte Dienstleistung verantwortlichen Person. Der Provider behält sich vor, die Dienstleistungen des Kunden einzustellen, wenn keine Kontaktaufnahme mit den bekannten Kontaktmöglichkeiten mehr möglich ist.
    3. Der Kunde hat in seinen in den Kontaktdaten angegebenen E-Mailpostfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von maximal 7 (in Worten: sieben) Tagen abzurufen.
    4. Rechnungen werden per E-Mail als Anhang zugestellt. Bei Zustellungswunsch per Brief sind wir berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, welche nicht durch Verschulden von uns zustande kommt, sind wir berechtigt eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Bei Schäden, welche durch Dritte entstehen, kann vom Kunden ein Anspruch auf angemessenen Schadensersatz erhoben werden.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Ein unumgänglicher Spam und Flooding-Schutz ist außerdem in jedem Fall zu verwenden. Wenn der Kunde sich weigert auf Anfrage des Providers Änderungen vorzunehmen, um die Auslastung des Systems zu verringern, dann behält der Provider sich das Recht vor, die betreffende Dienstleistung jeder Zeit kommentarlos abzuschalten. Der Inhalt der Dienstleistung wird archiviert und passwortgeschützt für den Kunden bei einem Filesharing-Dienstleister zum Download freigestellt.
    7. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Die vom Provider erbrachten Leistungen können für einen Monat vollständig eingestellt werden, sobald das Limit so weit überschritten wird, dass weitere Kunden des Providers in ihrem Leistungsumfang ernsthaft eingeschränkt werden. Somit verpflichtet sich der Kunde auf Überschreitungen Datentransfervolumens zu achten und den Provider über erhöhte Inanspruchnahme umgehend zu informieren.
    8. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

      1. unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
      2. Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
      3. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
      4. Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
      5. das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
  6. §5 Preise und Zahlungsbestimmungen

    1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
    2. Der Provider behält sich vor, die Preise jederzeit, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist, zu erhöhen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
    3. Der Rechnungsbetrag muss, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, spätestens 2 Wochen nach der Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein bzw. wird vom Provider im Wege des Lastschriftverfahrens bis spätestens zum 01. des Folgemonats der Rechnungsstellung vom Konto abgebucht.
    4. Sonstige Entgelte, insbesondere einmalige Entgelte für bestimmte Bereitstellungen, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  7. §6 Zahlungsverzug

    1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Provider vor, mit sofortiger Wirkung sämtliche Dienste und Leistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren bzw. zurückzuhalten. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne die Einhaltung einer Frist kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die vom Kunden registrierten Domainnamen fallen daraufhin zurück an die jeweilige Registrierungsstelle.
    2. Ergeht bei erteilter Einzugsermächtigung eine Rücklastschrift an den Provider, ist er berechtigt, dafür 12,50 € in Rechnung zu stellen.
  8. §7 Abnahme, Eigentumsvorbehalt

    1. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
    2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum vom Provider. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Provider, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  9. §8 Vertragsdauer

    1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung durch den Provider oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag wird, soweit individuell nichts anderes vereinbart ist, über einen Zeitraum von 2 (in Worten: zwei) Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um 2 (in Worten: zwei) Monate, wenn er nicht spätestens 1 (in Worten: einen) Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Vertragsdauer (2 Monate) kündbar.
    2. Die in §8 Abs. 1 festgelegten Bedingungen gelten nicht für Domains. Die Laufzeit des Vertrages beläuft sich auf 12 Monate, die Kündigungsfrist auf drei Monate und 14 (in Worten: vierzehn) Tage. Alle restlichen Leistungen bleiben von dieser Bestimmung ausgeschlossen und laufen nach den in §8 Abs. 1 festgelegten Bedingungen ab. Nach Ablauf der in §8 Abs. 1 oder dem in einem individuellen Vertrag festgelegten Frist, werden restliche Leistungen von den fälligen Rechnungen abgezogen und der Preis wird über die Preisliste des Drittanbieters bestimmt, bei dem der Provider die Leistungen für die Domains bezieht.
  10. §9 Kündigung und ihre Folgen

    1. Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.
    2. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde

      1. mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
      2. schuldhaft gegen eine der in den § 3 Abs. 1, 4 Abs. 7 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den in § 4 Abs. 5 aufgestellten Vorgaben genügt.
    3. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach der jeweilgen Preisliste des betroffenen Drittunternehmens künftig abzurechnen.
    4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben oder über das auf dem Internetauftritt des Providers zur Verfügung stehenden Formulars.
  11. §10 Rechte Dritter

    1. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich über eine oder mehrerer einzelner bekannter Kontaktmöglichkeiten informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
    2. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
  12. §11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

    1. Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
    2. Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
    3. Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurückzugeben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
  13. §12 Gewährleistung

    1. Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.
    2. Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
    3. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware Mängel nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
    4. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
    5. Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
    6. Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so auszurichten, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei Gewährleistung.
  14. §13 Haftungsbeschränkung

    1. Der Provider haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
    2. Der Provider haftet bei Vorsatz, sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
    3. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. € 12.782,30).
    4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z. Zt. € 12.782,30).
    5. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
    6. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
  15. §14 Datenschutz

    1. Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
    2. Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
    3. Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
  16. §15 Freistellung

    1. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  17. §16 Gerichtsstand

    1. Als Gerichtsstand gilt Mainz als vereinbart.

Stand: 1. September 2011